Als befähigtes Revisionsunternehmen und durch die Eidg. Revisionaufsichtsbehörde RAB zugelassene Revisionsexperten prüfen wir für Sie Ihre Jahresrechnung nach dem Standard der eingeschränkten Revision. Als Schwesterfirma der Dietrich Treuhand AG betreuen wir sämtliche Revisionsmandate unabhängig und dem Berufsstand entsprechend neutral damit die personelle und sachliche Trennung jederzeit gewährleistet wird, auch wenn eine Firma allenfalls weitere Dienstleistungen von der Dietrich Treuhand AG bezieht.
Unsere langjährigen Erfahrungen beruhen in der Prüfung von kleineren und mittleren Unternehmungen aus den unterschiedlichsten Branchen und Regionen.
Unsere Prüfungsarbeiten umfassen sämtliche Arten von Revisionen, welche wir als zugelassene Revisoren durchführen können. Dies beinhaltet insbesondere folgende Prüfungen:
- Eingeschränkte Revisionen (Gem. Art. 727a OR)
- Freiwillige Prüfungen von Jahresrechnungen (z.B. von Vereinen oder Genossenschaften)
- Erläuterungsberichte
Verzicht auf die eingeschränkte Revision (Opting-Out)
Eine Gesellschaft kann auf die Wahl einer Revisionsstelle verzichten, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
- Die Gesellschaft ist nicht zu einer ordentlichen Revision verpflichtet
- Die Gesellschaft verfügt über weniger als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt
- Alle Aktionäre/Gesellschafter auf eine eingeschränkte Revision verzichten
Sind alle drei Punkte kumulativ erfüllt, kann auf eine eingeschränkte Revision verzichtet werden. Das Opting-Out muss beim Handelsregisteramt angemeldet werden. Möchten Sie auf eine Revision verzichten? Gerne können wir für Sie das Opting-Out anmelden und die nötigen Schritte hierfür für Sie einleiten.